Alles über die rechtlichen Hinweise: Pflichten und Tipps für Ihre Website

Die rechtlichen Hinweise einer Website basieren auf einem rechtlichen Rahmen, der sich seit 2024 erheblich verändert hat. Das SREN-Gesetz hat die Referenzartikel im LCEN neu verteilt, und eine neue Kodifizierung im Verbrauchergesetzbuch ist für E-Commerce-Websites vorgesehen. Welche Informationen sind tatsächlich erforderlich, je nach rechtlichem Status des Herausgebers, und welche aktuellen Entwicklungen verändern die Situation für Websites, die 2025 und später veröffentlicht werden?

LCEN nach dem SREN-Gesetz: Was sich in der Nummerierung der Verpflichtungen geändert hat

Die Mehrheit der Online-Leitfäden verweist weiterhin auf den alten Artikel 6 des LCEN, um die Verpflichtung zur Identifizierung des Herausgebers, des Publikationsleiters und des Hosting-Anbieters zu begründen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 2024-449, genannt SREN-Gesetz, am 23. Mai 2024, sind diese Verpflichtungen im Artikel 1-1 des LCEN kodifiziert, und die Sanktionen sind nun im Artikel 1-2 aufgeführt.

Auch lesenswert : Alles über die Motorradwelt: Neuigkeiten, Tipps und Online-Neuheiten

Diese Verschiebung ist kein bloßes Detail für Juristen. Eine Website, die Artikel 6 auf ihrer eigenen Seite mit rechtlichen Hinweisen zitiert, zeigt einen veralteten Verweis, was ein Glaubwürdigkeitsproblem bei einer Kontrolle oder einem Rechtsstreit darstellen kann. Die rechtlichen Hinweise müssen auf die geltenden Texte verweisen, nicht auf umnummerierte Bestimmungen.

Um zu beobachten, wie eine Seite mit rechtlichen Hinweisen diese Verweise in der Praxis strukturiert, bieten die rechtlichen Hinweise von Lordy’s ein konkretes Beispiel für die Gestaltung auf einer redaktionellen Website.

Lesetipp : Alles über die Nummer +33 806: Herkunft, Verwendung und Vorsichtsmaßnahmen

Eine weitere Veränderung, die zu erwarten ist: E-Commerce-Websites werden die Verpflichtungen zur Identifizierung des Händlers (heute im Artikel 19 des LCEN) ab dem 1. September 2026 ins Verbrauchergesetzbuch übertragen sehen. Die Verpflichtung bleibt identisch, nur der Referenztext ändert sich im Rahmen der Anpassung an das DSA und das SREN-Gesetz.

Unternehmer, der die rechtlichen Verpflichtungen seiner Website von seinem Homeoffice aus überprüft

Obligatorische rechtliche Hinweise: Vergleichstabelle natürliche und juristische Personen

Die anzuzeigenden Informationen variieren je nachdem, ob der Herausgeber der Website ein Einzelunternehmer oder eine Gesellschaft ist. Die folgende Tabelle fasst die aktuellen Anforderungen zusammen.

Erforderliche Information Natürliche Person (EI, Mikro-Unternehmen) Juristische Person (Gesellschaft)
Identität Name, Vorname und Hinweis “Einzelunternehmer” oder “EI” (Artikel R.526-27 des Handelsgesetzbuchs, in Kraft seit dem 15. Mai 2022) Firmierung, Rechtsform, Höhe des Stammkapitals
Kontaktdaten Wohnadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer Sitzadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
Registrierungsnummer Nummer der Eintragung im Handelsregister oder im Unternehmensregister Nummer der Eintragung im Handelsregister oder im Unternehmensregister
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Wenn steuerpflichtig Obligatorisch
Publikationsleiter Name des Verantwortlichen Name des Verantwortlichen
Hosting-Anbieter Name, Firmierung, Adresse und Telefonnummer Name, Firmierung, Adresse und Telefonnummer

Ein oft übersehener Punkt: Seit Mai 2022 ist die Angabe “Einzelunternehmer” oder “EI” obligatorisch für jeden Einzelunternehmer, einschließlich Mikro-Unternehmer. Das Fehlen dieser Angabe in den rechtlichen Hinweisen stellt einen regulatorischen Verstoß dar, der auf Artikel R.526-27 des Handelsgesetzbuchs basiert.

Personenbezogene Daten und Cookies: der RGPD-Teil der rechtlichen Hinweise

Die rechtlichen Hinweise beschränken sich nicht auf die Identifizierung des Herausgebers. Jede Website, die personenbezogene Daten erhebt (Kontaktformular, Newsletter, Benutzerkonto), muss die Besucher über mehrere Punkte im Zusammenhang mit dem RGPD informieren.

  • Die Zwecke der Datenerhebung: Warum die Website diese Daten erhebt (Auftragsverwaltung, Werbung, Besuchsstatistiken)
  • Die rechtliche Grundlage der Verarbeitung: Einwilligung, Vertragserfüllung oder berechtigtes Interesse je nach Fall
  • Die Empfänger der Daten: Dienstleister, Partner oder interne Dienste, die darauf zugreifen
  • Die Aufbewahrungsdauer und die Rechte des Nutzers (Zugriff, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit)

Was die Cookies betrifft, so verlangt die Regulierung eine freie und informierte Einwilligung vor dem Setzen eines nicht unbedingt erforderlichen Trackers für den Betrieb der Website. Der Cookie-Banner muss es ermöglichen, ebenso einfach abzulehnen wie zuzustimmen. Analyse-Cookies können unter bestimmten Bedingungen von der Einwilligungspflicht befreit werden, jedoch entbindet dies nicht von der Pflicht, den Nutzer über deren Existenz zu informieren.

Regulierte Tätigkeiten: zusätzliche Hinweise nicht vergessen

Einige Berufe fügen spezifische Informationsschichten hinzu. Eine Website, die von einem Gesundheitsfachmann, einem Anwalt oder einem Immobilienmakler herausgegeben wird, muss die Behörde angeben, die die Erlaubnis zur Ausübung erteilt hat, sowie die geltenden Berufsregeln. E-Commerce-Websites müssen die allgemeinen Verkaufsbedingungen, die Widerrufsmodalitäten und den zuständigen Verbraucherschlichter anzeigen.

Zwei Kollegen, die in einem Besprechungsraum über die obligatorischen rechtlichen Hinweise für ihre Website diskutieren

Sanktionen bei fehlenden rechtlichen Hinweisen auf einer Website

Der neue Artikel 1-2 des LCEN sieht Sanktionen von bis zu einem Jahr Gefängnis und 75.000 Euro Geldstrafe für natürliche Personen vor, die die Identifizierungspflichten nicht einhalten. Für juristische Personen kann die Geldstrafe verfünffacht werden.

In der Praxis sind strafrechtliche Verfolgungen wegen einfacher fehlender rechtlicher Hinweise selten. Das Fehlen dieser Informationen schwächt jedoch die Position des Herausgebers im Falle von Handelsstreitigkeiten oder Beschwerden von Verbrauchern. Ein Mitbewerber kann auch unlauteren Wettbewerb geltend machen, wenn eine Website absichtlich ihre Identifizierungsangaben weglässt.

Über das rechtliche Risiko hinaus sendet eine Website ohne rechtliche Hinweise ein negatives Signal an die Besucher. Die Transparenz des Herausgebers bedingt das Vertrauen des Nutzers, insbesondere auf Websites, die Transaktionen anbieten oder sensible Daten sammeln.

Die Aktualisierung der rechtlichen Verweise (Übergang von Artikel 6 zu Artikel 1-1 des LCEN, Vorwegnahme der Übertragung ins Verbrauchergesetzbuch für E-Commerce-Händler) stellt eine oft unterschätzte Wartungsarbeit dar. Die Überprüfung der Konformität der eigenen Seite mit rechtlichen Hinweisen mindestens einmal im Jahr, insbesondere nach jeder sektoralen Reform, bleibt der zuverlässigste Weg, um eine Diskrepanz zwischen dem angezeigten Text und dem geltenden Recht zu vermeiden.

Alles über die rechtlichen Hinweise: Pflichten und Tipps für Ihre Website